Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der 2006 gegründet wurde. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, schnelle Hilfe für Esel oder Mulis in Not zu leisten.
Wir arbeiten in Deutschland mit der Interessengemeinschaft für Esel- und Mulifreunde in Deutschland e.V. (IGEM) zusammen und werden auch von dieser unterstützt. Wir haben keine finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen und arbeiten nach den Regeln der Gemeinnützigkeit.
Seit unserer Gründung konnten wir über 600 Tieren zu einem neuen Zuhause verhelfen.
In vielen Fällen konnten wir durch Beratungsgespräche und aktive Hilfe vor Ort die Haltungsbedingungen verbessern, so dass diese Tiere nicht umziehen mussten.

Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir uns durch Spenden. Ihre Unterstützung kann helfen, weitere Esel und Mulis in Not zu retten! Wir freuen uns über Beträge in jeder Höhe.
Ihre Spende richten Sie bitte an:
Noteselhilfe e.V.
IBAN DE29666500850007454708
BIC PZHSDE66XXX
Sparkasse Pforzheim
oder ganz einfach online:
Informationen zu Kleinspenden und Nachweiserfordernissen (Stand: August 2025)
Liebe Spenderinnen und Spender, um Sie bei Ihrer steuerlichen Geltendmachung Ihrer Spende zu unterstützen, möchten wir Sie über die Besonderheiten des sogenannten „vereinfachten Zuwendungsnachweises“ nach § 50 EStDV informieren.
1. Höchstbetrag pro Spende
Jede einzelne Spende bis 300 Euro kann über den vereinfachten Nachweis abgerechnet werden. Mehrere Spenden im Jahr werden dabei nicht zusammengerechnet, entscheidend ist der einzelne Zahlungsvorgang.
2. Nachweisform
Als Beleg genügt einer der folgenden Zahlungsnachweise: Kontoauszug oder Ausdruck aus dem Online-Banking, Bareinzahlungsbeleg (bei Barspenden am Schalter) oder Quittung einer Sparkasse oder Bank über die Einzahlung. Bitte achten Sie darauf, dass der Beleg folgende Mindestangaben enthält:
– Name und Anschrift des Spenders,
– Name und Kontonummer (bzw. IBAN) des Empfängers (unser Vereinskonto),
– Betrag und Datum der Spende,
– Verwendungszweck (z. B. „Spende“).
Vor allem die Angabe des Verwendungszwecks „Spende“ ist wichtig, damit das Finanzamt den Betrag klar zuordnen kann.
3. Aufbewahrung
Bewahren Sie alle Belege zusammen mindestens acht Jahre lang auf; das Finanzamt kann diese Unterlagen anfordern.
Dazu ein Dokument zum Download
Damit sparen wir über 70 % der Spendenquittungen ein, viel Arbeit und viel Porto.